Dunkle Biene




Hier kommt alles rein, was ich an Lesenswertem über Bienen im Internetz finde

von Anzeige » Sa 27. Mär 2010, 00:27

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Lebensraum der Nordbiene

Beitragvon hanjoheyer » Mo 29. Mär 2010, 12:51

Der Lebensraum der Nordbiene umfasst die Britischen Inseln, Irland, Frankreich incl. Korsika, Be-Ne-Lux, das nördliche Drittel der Schweiz, Deutschland, der Westen und Norden Österreichs, Tschechei, Polen, Schweden südlich des 60 Breitengrades, Estland, Lettland, Litauen, weiter in Süd-ost-östlicher Richtung knapp nördlich von Moskau vorbei bis zum Ural. Am Uralkamm südlich weiter, Westsüdwest nördlich an Krakau vorbei, nördlich an Wien vorbei ein Bogen nach Süden
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon hanjoheyer » So 3. Okt 2010, 09:52

http://www.culturaapicola.com.ar/apunte ... aleman.pdf

AUGUST WILHELM STEFFAN, Bochum & Biebergemünd
Schutz und Wiederansiedlung der Dunklen Europäischen Honigbiene in Naturschutzgebieten und Biosphärenreservaten Deutschlands


In dieser sehr lesenswerten Arbeit wird berichtet, dass bis heute das "große Projekt" der Ausrottung der heimischen Honigbiene, der Apis Mellifera Mellifera, systematisch weiterbetrieben wird. Imkervereine und Bienenwissenschaft ziehen hier an einem Strang und bedienen sich zuweilen illegaler Methoden, zB indem Naturschutz-Fördermittel aus dem Topf für die Rettung und Erhaltung vom Aussterben bedrohter Tierarten nicht zur Rettung der Dunkeln Biene in Deutschland beantragt werden, sondern für die Fremdrasse Mellifera Carnica. Es wird selbst vor Betrug nicht zurückgeschreckt. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln - auch der (kommerziellen) interessegeleiteten, jedoch unter dem Deckmantel der Wissenschaft verborgenen "Expertise" - werden die politischen Entscheider manipuliert, um die Etablierung eines Schutzgebietes für die Dunkle zu verhindern. Ich kann der deutschen Imkerschaft, die bewusst die Ausrottung ihrer Schutzbefohlenen betreibt, nur zurufen: Pfui!!!!!

In anderen Ländern gibt es bereits Schutzzonen für die Dunkle, zB in Dänemark, Schweden, Norwegen, Polen, Österreich, Schweiz, Frankreich und Belgien. Nur in Deutschland, dem ZENTRUM der einst in ganz Europa verbreiteten Dunklen Biene, die sogar Deutsche Biene hieß (Apis Mellifera Mellifera Germanica), wird die Einrichtung eines Schutzgebietes seitens der Imker(vereine) und Bieneninstitute verhindert.

Außerdem wird in Deutschland die Verbreitung der Dunklen Biene kommerziell betrieben. Es entstehen Mischrassen aus Dunkler und Carnica, was beide Rassen zerstört und angeblich nur Nachteile bringt. Diese unsystematischen örtlich gestreuten Einkreuzungen der Dunklen in unsere flächendeckenden Carnicabestände, wie sie einzelne Imker vornehmen, sind lt dieses Artikels abzulehnen. (Ich allerdings lehne die Ablehnung einer gestreuten Einfühung der Dunkeln Biene ab.)

Es wird berichtet, dass es keineswegs egal ist, welche Rasse hier in Deutschland gehalten wird. Nur die Dunkle hat sich in unseren Breiten gemeinsam - in Co-Evolution - mit den vielen anderen Blütenstaub- und Nektarsammlern entwickelt. Es ist ein natürliches Gleichgewicht, eine Harmonie in der Natur, entstanden, das durch die Einfuhr fremder Bienenrassen gestört wird und das ganze Ökosystem stört. So gibt es in Deutschland Solitärbienen, die durchaus gut mit der Dunklen koexistieren können, kaum jedoch mit der Carnica, da es hier zur Nahrungskonkurrenz kommt.

Hier der (um Unwesentliches gekürzte!) Text:

Insecta, Berlin, 5 (1997), Seite 33-47
AUGUST WILHELM STEFFAN, Bochum & Biebergemünd

Schutz und Wiederansiedlung der Dunklen Europäischen Honigbiene in Naturschutzgebieten und Biosphärenreservaten Deutschlands

1. Taxonomische und geographische Grundlagen

Die „Westliche Honigbiene“, die Art Apis mellifera Linnaeus, 1758, ist mit zahlreichen geographischen Rassen oder Unterarten über fast ganz Europa, weite Teile Vorder- und Nordasiens und die gesamte afrikanische Region verbreitet. Eine dieser Rassen, die namensgebende oder Nominatrasse ist Apis mellifera mellifera. Ihre Abspaltung von den übrigen ausschließlich weiter südlich und südöstlich beheimateten Rassen mag irgendwann im Laufe des Diluvium oder sogar bereits zum Ende des Tertiär erfolgt sein (Heyer: vor etwa 2,6 Mio Jahren). Seit dem Ende der letzten Eiszeit (Heyer: Vor etwa 13.000 Jahren) jedenfalls besiedelt sie mit vielen Unterrassen und Ökotypen das gesamte europäische Gebiet nördlich der Pyrenäen, der Alpen und der Karpathen bis nach Mittelskandinavien und von Irland bis zum Ural hin und wahrscheinlich darüber hinaus bis nach Sibirien. Aufgrund ihrer Verbreitung wird sie allgemein als Europäische, Nordische oder auch als Deutsche Honigbiene bezeichnet, und aufgrund ihrer charakteristischen Färbung als Dunkle, Braune oder Schwarze Honigbiene.

In ihrem ursprünglichen und natürlichen Verbreitungsgebiet wurden die Eigenschaften und Eigenheiten dieser Honigbienen-Rasse seit vielen Jahrtausenden bzw seit ihrer nacheiszeitlichen Siedlungsnahme und der sich daran anschließenden Phase der natürlichen Auslese, Anpassung und Auseinanderentwicklung bewahrt. Hervorzuheben ist, daß dies nicht nur die Rasse Apis mellifera mellifera als Rasse insgesamt betrifft, sondern auch ihre geographischen Unterrassen und Ökotypen oder Standortformen.
Die ursprüngliche Anzahl der zumindest noch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts existierenden Unterrassen läßt sich heute nicht mehr feststellen. Neuere Schätzungen (PEDERSEN 1996) gehen von bis zu 150 Unterrassen aus. Benannt und mehr oder weniger genau beschrieben wurden jedoch lediglich deren sieben: (a) A. m. m. lehzeni, die ‘Haidbiene’. Nach VON BERLEPSCH (1869) „bewohnt (sie) das Lüneburgische, Oldenburgische, Holstein und Schleswig“. Anzunehmen ist, daß sie nordwärts auch über Dänemark sowie das südliche bis mittlere Norwegen und Schweden verbreitet war (und in weiten Teilen noch ist). (b) Von dieser Haidbiene wurde frühzeitig die „Gemeine Dunkle oder Deutsche Biene“ vor allem aufgrund geringerer Drohnen-Produktion und geringerer Schwarmlust unterschieden. Sie wurde häufig A. mellifica germanica genannt (POLLMANN 1889), und als „die durch den größten Theil von Mittel- und Süddeutschland verbreitete Honigbiene“ (DZIERZON 1878) bezeichnet. Nach heutigem Verständnis handelt es sich um die Unterrasse A. m. m. germanica POLLMANN, 1875. (Zu prüfen wäre, Vertreter welcher der beiden Unterrassen dem Erstbeschreiber dieser Art, LINNAEUS, 1758, zugrundelegen haben. Je nachdem würde nämlich die eine oder andere als Nominat-Unterrasse zu betrachten und als A. m. m. mellifera zu benennen sein). (c) Als südlichstes Glied des mellifera- Unterrassenkreises ist die „Alpen-Honigbiene“ zu betrachten. Sie bewohnte zumindest vormals als einzige Honigbienen-Form die nördlichen Alpen-Quertäler und auch die Alpen- Längstäler nördlich des Alpen-Hauptkammes bis hinauf in 1.200 und sogar 2.000 mNN. Diese Gebirgs- und Hochgebirgspopulationen der Alpen wurden in der älteren Literatur unter dem Rassen-Namen Apis mellifera nigra erwähnt und werden auch noch bei GOETZE (1964) (richtiger) unter dem Unterrassen-Namen Apis mellifera mellifera nigra KRAMER, 1898 geführt. Als weitere mit Namen belegte Unterrassen sind zu nennen: (d) die nordwestliche „Insel-Honigbiene“, A. m. m. domestica ((Ray 1663)), als Bewohnerin der britischen und irischen Inseln, (e) die nordrussische „Taiga-Honigbiene“, A. m. m. silvarum ALPATOV, 1935, deren Verbreitung westwärts bis in die baltischen Länder und nach Polen reicht, (f) die südrussische „Steppen-Honigbiene“, A. m. m. acervorum ALPATOV, 1935, und (g) die „Ural-Honigbiene“, A. m. m. uralica DULKIN, 1953.

2. Verdrängungsmaßnahmen der Imkerei

Diese Bodenständigkeit und Reinerbigkeit der einzelnen Rassen und ebenso der Unterrassen wurde auch in den jahrtausenden der Raub- oder Sammelbewirtschaftung durch den Menschen und in Mitteleuropa selbst in den vergangenen Jahrhunderten durch das Zeidlertum nur unwesentlich gestört. Dies änderte sich erst allmählich mit den zunächst vereinzelten und dann zunehmenden züchterischen Versuchen gegen Mitte des vorigen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts. Nach VON BUTTEL-REEPEN (1906) begann diese Aktion mit der Einfuhr der Italienischen Honigbiene, Apis mellifera ligustica SPINOLA, 1806, zuerst durch VON BALDENSTEIN in die Schweiz (1843), dann durch JOHANNES DZIERZON aus dem Gebiet von Venedig nach Carlsmarkt in Oberschlesien (1853), weiterhin durch WOODBURY und NEIGHBOR nach England (1859) sowie durch HAMET nach Frankreich (1859).

Zunächst war es also die A. m. ligustica, die aus Italien importiert die mitteleuropäischen Imker vor allem aufgrund ihrer bunteren Färbung faszinierte, die aber auch als weniger stechlustig galt. Wenn auch frühe Warner (VON BERLEPSCH 1869, POLLMANN 1879, 1889) kein Gehör fanden, so ging doch mit Beginn des 20. Jahrhunderts die Einfuhr und Zucht italienischer Bienen in Mitteleuropa immer stärker zurück. Dafür nahm zunächst allmählich, mit dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich ab 1939 aber verstärkt und seit den fünfziger Jahren im immer größeren Umfang die Einfuhr der Krainer Biene und ihre Zucht in Mitteleuropa zu, zum Schaden für die vormals hier allein heimische Dunkle Biene: „Schon um die Jahrhundertwende war die Honigbiene in Deutschland durch Einfuhr fremdrassiger Bienenköniginnen so stark hybridisiert, daß die autochthone geographische Rasse Apis mellifera mellifera als ausgestorben galt“ (KAUHAUSEN-KELLER & KELLER 1994).

Eine solche Durchmischung oder gar Vernichtung traf zwar nicht überall in Mitteleuropa im gleichen Maße zu und noch viel weniger in West-, Nord- und Osteuropa. Aber die konsequenten Zucht- und Verdrängungsmaßnahmen aufgrund vorwiegend wirtschaftlicher und von Imkerverbänden gesteuerter Bestrebungen mit der aus Österreich und Slowenien eingeführten Krainer Honigbiene, Apis mellifera carnica POLLMANN, 1879, haben jedenfalls in den vergangenen fünf Jahrzehnten zu einem vorläufig nicht mehr umkehrbaren, beschämenden ‘Erfolg’ geführt: „Unser Verein ist nigrafrei!“ „Wir sind carnica-reinrassig !“

Andere fremdländische Rassen, die nach Mitteleuropa – wenn auch weniger häufig – eingeführt wurden, sind z. B. die folgenden: Vom südlichen Balkan A. m. cecropia KIESENWETTER, 1860, und aus dem Kaukasus-Gebiet mehrere Unterrassen der A. m. caucasica GORBATSCHEV, 1910. Hinzu kommt noch die ebenfalls aus kommerziellen Gründen eingeführte Buckfast-Biene, die Mehrfach- Hybridrasse mellifera (England) x ligustica (Italien) x mellifera (Frankreich) x cecropia (Griechenland). In jüngster Zeit wird diese Importsucht sogar auf afrikanische Rassen ausgeweitet: Nicht nur die Tell-Biene, A. intermissa BUTTEL-REEPEN, 1906, aus Lybien wurde eingeführt, sondern sogar die Kilimandscharo-Biene, Apis mellifera monticola SMITH, 1961. Letztere ist in den Hochgebirgen vor allem Ostafrikas beheimatet und wird nun ebenfalls sowohl in die Buckfast- Mehrfachhybrid-Rasse als auch in die eigentlich doch „in Reinform“ imkerlich so geschätzte Krainer Rasse eingekreuzt.

3. Derzeitige Verbreitungslage

Im natürlichen mitteleuropäischen Verbreitungsgebiet der Apis mellifera mellifera, ihrem eigentlichen Verbreitungszentrum, gibt es wildlebend wahrscheinlich nur noch sehr wenige reinerbige Völker dieser einheimischen Rasse. In imkerlicher Obhut befinden sich in Deutschland derzeit nur noch wenige hundert Völker, die als reinrassige Dunkle Honigbienen deklariert werden, die aber wahrscheinlich überwiegend unbedacht wahllos aus Bereichen verschiedener außer-mitteleuropäischer Unterrassen dieser Rasse eingeführt worden sind. Nur bei einem einzigen Züchter in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund langjähriger wissenschaftlich exakter Zuchtmaßnahmen (künstliche Besamung und Körung unter Multivarianz-Analyse) von einem garantierten Reinbestand auszugehen.

Umfangreichere Reinbestände der Apis mellifera mellifera gibt es auch noch bei Züchtern und Imkern in Tirol und in der Schweiz, und zwar in mehreren unterscheidbaren Linien. Allerdings steht bei den Schweizer Völkern nicht immer fest, ob die von den dortigen Zuchtverbänden als brunella bzw als nigra bezeichneten Zuchtlinien nicht doch bereits durch carnica-Einkreuzungen beeinträchtigt worden sind. Bestimmt aber existieren in isolierten abgelegenen Alpentälern auch derzeit noch reine Kleinpopulationen der Apis mellifera mellifera nigra; und diese gilt es zu schützen und zu erhalten.

Ähnlich ungewiß, aber bei strenger züchterischer Kontrolle durch Multivarianz-Analyse durchaus erfolgversprechend, ist die Situation auf den Britischen Inseln, in Dänemark, Norwegen, Schweden, Polen und wahrscheinlich im Baltikum. In allen diesen Ländern sind noch immer umfangreiche Restbestände der Dunklen Europäischen Honigbiene, und zwar verschiedener Unterrassen, vorhanden. Sie werden als „Dark Bees“, „Bruna Bia“, „Nordisk Brune Bia“ oder sogenannte Landrassenbienen gehalten und auch gezüchtet. Und was wünschenswert hinzukommt: Es gibt vielerorts noch Wildpopulationen der Dunklen Europäischen Honigbiene bzw. der dortigen jeweiligen Unterrassen. Von Anfang an günstiger, da mehr traditionsgebunden, ist die reinrassige Erhaltung ausgedehnter Bestände der Apis mellifera mellifera in Frankreich und wahrscheinlich auch in Rußland.

4. Artenschutz-Bezugnahmen

FRIEDRICH RUTTNER (1992) schreibt in seiner „Naturgeschichte der Honigbiene“: „Die alte `braune deutsche Biene ist ausgestorben`“.
– Als Wildpopulation müßte die Dunkle Biene deshalb in den Roten Listen der gefährdeten Planzen- und Tierarten unter der Gefährdungskategorie 0: „Ausgestorben oder verschollen“ geführt werden.
„Als Nutztierrasse (domestizierte Honigbiene) ist ihr tatsächlicher Bestand in der Bundesrepublik Deutschland weit unter die überlebensfähige Populationsgrenze von 200 Reinzucht-Völkern zusammengeschmolzen und deshalb vom Aussterben bedroht“. Doch was wurde bisher in Europa und besonders auch in der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz, zur Förderung und zur vielleicht notwendigen Wiedereinbürgerung unternommen? Und darüber hinaus: Geht es eigentlich nur um den Erhalt der Honigbienen-Rasse Apis mellifera mellifera und ihrer noch überlebenden Unterrassen, oder geht es nicht vielmehr um den Schutz eines biozönotischen Wirkungsgefüges insgesamt? Wie jede andere Pflanzen- und Tierart, so steht auch die Honigbiene mit ihren Rassen und Unterrassen in den jeweiligen Verbreitungsgebieten derselben in Beziehung zu den dort heimischen Pollen und Nektar liefernden Blütenpflanzen einerseits und zu den ebenfalls auf diese als Nahrungsquellen angewiesenen blüten-besuchenden und -bestäubenden weiteren Insektenarten andererseits.

Unsere Frage muß also lauten: „Sind in diesem vielfältig verwobenen ökologischen Beziehungsgefüge die einzelnen in Verhalten, Nahrungserwerb und Volksentwicklung so unterschiedlichen Rassen oder Unterarten der Westlichen Honigbiene wirklich einfach austauschbar?“ „Bleibt die Verdrängung der einen Rasse und ihr Ersatz durch eine andere ohne nachteiligen Einfluß auf die übrigen Glieder der jeweiligen Lebensgemeinschaft?“

5. Wechselbeziehungen zu blütenbestäubenden Wildbienen-Arten

Die Honigbiene ist polylektisch; sie vermag also Pollen und Nektar von vielen verschiedenen Blüten-Arten einzutragen und zu verwerten.
Viele der im jeweiligen Gebiet der einzelnen Honigbienen-Rassen ebenfalls heimischen Wildbienen-Arten dagegen sind oligolektisch; d.h. sie sind jeweils auf eine oder einige wenige Blütenpflanzen-Arten spezialisiert, welche nur während ihrer jahreszeitlich häufig eng beschränkten Vermehrungsphase blühen. Auf den jahreszeitlich jeweils wenigen gemeinsamen Trachtpflanzen werden sie von der stärkeren Honigbiene gestört und verdrängt; sie besitzen also keine alternativen Nahrungsquellen, auf die sie ausweichen könnten.

Daß eine solche Konkurrenz tatsächlich vorliegen kann, wurde in Nordamerika nachgewiesen: Dort erfolgte vor Einfuhr der Honigbiene aus Europa die Blütenbestäubung ausschließlich durch Hummeln und andere Wildbienen-Arten (sowie durch andere Insekten). Mit der Honigbienen-Einfuhr aus Europa wurden jedoch in Nordamerika mehrere Wildbienen-Arten verdrängt und im Bestand gefährdet.

Eine gleichgerichtete Nahrungskonkurrenz zwischen Honigbienen und Wildbienen wurde auch für mitteleuropäische Verhältnisse vermutet, aber bisher nicht nachgewiesen.
Imker und Bienenwissenschaftler wehren sich gegen diese Unterstellung zwar mit dem Argument, daß in Mitteleuropa „Honigbiene“ und „Wildbienen“-Arten schon seit vielen Jahrtausenden koexistieren. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit: Es ist nämlich entgegenzuhalten, daß in Mitteleuropa zwar eine gegenseitige Anpassung zwischen den heimischen Wildbienen-Arten und der hier ursprünglich allein heimischen Honigbienen- Rasse Apis mellifera mellifera vorauszusetzen ist, aber keinesfalls zwischen jenen und der später eingeführten fremdländischen Rasse Apis mellifera carnica. Diese Vermutung wird vor allem dadurch gestützt, daß beide Honigbienen-Rassen völlig unterschiedliche Verhaltens- und Vermehrungsweisen besitzen: Im zeitigen Frühjahr sind viele Wildbienen-Arten auf das zur Fütterung ihres (meist nur) zu dieser Jahreszeit hervorgebrachten Nachwuchses auf das beschränkte Pollenangebot der wenigen und nur kurzzeitig nahrungsspendenden Frühblüher angewiesen. Im gleichen Zeitraum tragen die Arbeiterinnen der als Spätentwickler bekannten einheimischen Rasse Apis mellifera mellifera kaum Pollen ein, die Völker der fremdländischen Rasse Apis mellifera carnica, die als Frühentwickler gelten, benötigen dagegen um so mehr!

Dies ist nur einer von mehreren möglichen Konkurrenzfaktoren, der zumindest in Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu beachten ist. Eingehende Vergleichsuntersuchungen an allen zur Erörterung anstehenden Rassen sind notwendig; die mit einer Rasse erlangten Ergebnisse müssen nicht gleicherweise für die anderen Rassen Gültigkeit haben. Bevor nicht durch vergleichende und experimentelle Untersuchungen das Gegenteil bewiesen ist, muß im Interesse des Natur- und Artenschutzes davon ausgegangen werden, daß von der allochthonen Honigbienenrasse A. m. carnica störende Einwirkungen auf die autochthonen Wildbienen- Populationen und damit auf die betreffende Lebensgemeinschaft insgesamt ausgehen (In einer besonderen Veröffentlichung sollen diese Überlegungen unter Einbeziehung des vorliegenden Schrifttums ausführlicher dargestellt werden).

6. Schutz- und Fördermaßnahmen in Deutschland

Es kann zwar zunächst als nicht sinnvoll betrachtet werden, die eingeführte fremdländische Rasse Apis mellifera carnica aus der mitteleuropäischen Kulturlandschaft wieder vollständig verdrängen zu wollen: Aufgrund ihrer ökologisch-geographischen Herkunft und im Hinblick auf die natürlich(?)- klimatischen und die nutzungsbedingt- biozönotischen Änderungen in Mitteleuropa ist sie an die damit geschaffene Agrarsteppe besser angepaßt als die hier ursprünglich beheimatete Waldbiene, A. m. mellifera. Außerdem ist sie durch züchterische Auslese bestgeeignet, außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zur Fremdbestäubung derzeitiger landwirtschaftlicher, vor allem frühblühender und großflächig angebauter Massenkulturen, wie z.B. des Rapses, eingesetzt zu werden.

Im Rahmen des Schutzes einheimischer Tierarten und Tierrassen ist jedoch anzustreben, die ehemals auch in Mitteleuropa ausschließlich vertretene Honigbienenrasse Apis mellifera mellifera, die Dunkle Europäische Biene, hier ebenfalls wieder in Reinbeständen anzusiedeln: Wildlebende oder imkerlich betreute Restbestände sind aufzuspüren, zu fördern und zu vermehren. Eine dauerhafte Wiederansiedlung jedoch kann kurzfristig nur inselartig in abgegrenzten Reservaten erfolgen, in denen dann die Zucht und Haltung aller fremdländischen Rassen zu unterbleiben hat. Territorien, die hierfür in Frage kommen, sind großflächige Naturschutzgebiete und Biosphärenreservate.
Dem Schutz und der Förderung dieser Honigbienenrasse hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein Interessentenverband von Imkern und Bienenkundlern verschrieben, die vor mehr als zwei Jahren eine „Gemeinschaft zum Erhalt der Dunklen Biene e.V.“ gegründet haben. Aus der Anzahl der Mitglieder ist zu entnehmen, daß sich mehr als 120 Personen an dieser Maßnahme beteiligen möchten. Allerdings handelt es sich nicht ausschließlich um natur- und artenschutz- beflissene Imker. Vielmehr erfolgte in den vergangenen Jahren vor allem durch die unbedachten Bemühungen des früheren Vorsitzenden eine wahl- und ziellose Einfuhr von mellifera-mellifera-Bienenköniginnen aus den verschiedensten Randbereichen des ehemals geschlossenen Verbreitungsgebietes der Dunklen Europäischen Honigbiene nach Mitteleuropa. Die dabei vorgenomme nen Streu-Einweiselungen jedoch garantieren keinen Dauerbestand, machen zumindest alle zwei Jahre einen Neuzukauf notwendig und führen unweigerlich zur Bastardierung mit benachbarten mellifera-carnica- Populationen und zur Wiederbegründung von aus imkerlichen Grundsätzen abzulehnenden Mischbeständen. Sie dürften auch – vor allem von Seiten der Carnica-Imkerschaft – zu dem wohl nicht immer unberechtigten Vorwurf führen, „... aus Eigensinn, Nostalgie oder Geschäftssinn ...“ zu handeln.

Darüber hinaus aber wirken solche ziellosen Einfuhren und Streu-Einweiselungen dem eigentlichen Natur- und Artenschutz- Gedanken genau entgegen: Bedenkenlose „Kreuz- und Quer-Einweiselungen“ tragen zur Vermischung und zur Vernichtung der letzten noch überlebenden Unterrassen der Dunklen Europäischen Honigbiene bei: Dänische lehzeni-Königinnen gehören nicht nach Unterfranken, polnische silvarum-Königinnen nicht nach Holstein und Tiroler nigra-Königinnen nicht in die Lüneburger Heide! Eine Wiedereinbürgerung darf jeweils nur aus dem nächstgelegenen Unterrassen-Restbestand, also aus Populationen mit einem Erbgut erfolgen, das weitestgehend mit dem am Einbürgerungsort teilweise oder völlig verlorengegangenen übereinstimmt.

Vom 08. – 11. September 1995 fand in Flekkefjord / Norwegen eine Internationale Konferenz zum Schutz und zur Förderung der europäischen Honigbienen-Unterart Apis mellifera mellifera statt. Der Verfasser dieser Mitteilung hat als einziger Vertreter der GEDB an dieser von etwa 40 weiteren Bienenkundlern und Imkerei-Interessenten aus verschiedenen Ländern Europas besuchten Veranstaltung teilgenommen.

Aus den Berichten der einzelnen Ländervertreter ging hervor, daß im Gegensatz zu den in Deutschland bisher weitgehend ergebnislosen Anstrengungen andernorts Schutz, Förderung, Wiedereinbürgerung, Zucht und imkerliche Nutzung der Dunklen Europäischen Honigbiene viel weiter gediehen sind. Unter Hinweis auf die auch von der Bundesrepublik Deutschland auf der „Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), Rio de Janeiro 1992“ unterzeichnete UN-Biodiversitätskonvention wurde vermerkt, daß ausgerechnet in Deutschland als einem der reichsten europäischen Länder imkerliches Handeln und Imkerverbands-Maßnahmen allein durch kommerziell-opportunistische Interessen gelenkt werden, und daß dabei massiv gegen das internationale Artenschutz- Abkommen verstoßen wird.

Alle Länder, die im Bereich des natürlichen jetzigen und ehemaligen Verbreitungsgebietes der Honigbienen-Unterart Apis mellifera mellifera liegen, wurden aufgerufen, vor allem durch die Einrichtung von Schutzgebieten zum Erhalt und zur Wiederausbreitung der örtlichen Unterrassen und Populationen dieser vom Aussterben bedrohten Rasse beizutragen.
Entsprechende Bemühungen und Antragstellungen des Verfassers wurden bisher durch örtliche Imkervereine, durch Vertreter des Deutschen Imkerbundes, durch politische Gremien und durch der Carnica- Imkerschaft verbundene deutsche Bienenforschungsinstitute erfolgreich behindert: unter Zuhilfenahme öffentlicher Medien, mit unfeinen und zum Teil gesetzwidrigen Maßnahmen.
Als Krönung dieser Anfeindungen und Mellifera-Unterdrückungsbestrebungen kann die neuerdings seitens dieser Institutionen unternommene Beantragung von Natur- und Artenschutz-Mitteln zur entgegengesetzten Förderung der fremdländischen Rasse Apis mellifera carnica im angestammten Verbreitungsbereich der Apis mellifera mellifera und zu deren weiterer Vernichtung betrachtet werden.

7. Internationale Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung

Im Gegensatz zu den in der Bundesrepublik Deutschland allein auf die Förderung der fremdländischen Rasse Apis mellifera carnica ausgerichteten Verhältnisse sind in anderen europäischen Ländern die Bestrebungen zum Schutz der einst allein hier heimischen Apis mellifera mellifera viel weiter gediehen. So wurde auf Anregung des Leiters des von den südnorwegischen Gemeinden Flekkefjord, Lund, Sirdal und Sokndal getragenen Projekts zur Einrichtung des A. m. mellifera-Schutz- und Reinzuchtgebietes ‘Flekkefjord’ im Jahre 1995 eine Konferenz abgehalten, deren Grundsätze und Absichten den nachfolgend wiedergegebenen Dokumenten zu entnehmen sind:

Erste Internationale Konferenz zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene, Apis mellifera mellifera, Flekkefjord/Norge : 1995-09-08 / -11

Erklärung


Im Interesse europäischer Kultur, aus Verantwortung zur Bewahrung einer größtmöglichen genetischen Vielfalt für nachkommende Generationen, im Dienste des Natur- und Artenschutzes sowie aus landwirtschaftlich- ökonomischen Gründen betrachten wir die Erhaltung der Dunklen Europäischen Biene, der geographischen Rasse Apis mellifera mellifera, als eine Aufgabe von nationaler und internationaler Bedeutung.
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Nach der letzten Glazialperiode ist die Dunkle Honigbiene von ihrem eiszeitlichen Refugium aus nordwärts gewandert und hat das gesamte Gebiet nördlich der Pyrenäen, der Alpen, der Karpathen und des Kaukasus lückenlos besiedelt. Ihr Verbreitungsgebiet reichte im Westen bis nach Irland, im Osten bis zum Ural und im Norden bis in das mittlere Skandinavien. In Anpassung an die unterschiedlichen geographischen und klimatischen Bedingungen dieses weitflächigen Gebietes hat sie eine ganze Reihe von Unterrassen gebildet.
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Ausgehend von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und von Verlautbarungen verschiedener Imkerverbände müssen wir feststellen, daß manche der geographischen Unterrassen und ökologischen Varianten der Dunklen Europäischen Honigbiene inzwischen ausgestorben sind, und daß die Dunkle Honigbiene als die früher in Europa am weitesten verbreitete geographische Rasse in vielen Teilen ihres ursprünglichen Verbreitungsgebietes nicht mehr vorkommt.
***
Dieser Verlust ist nicht auf natürliche Vorgänge zurückzuführen. Er ist das Ergebnis einer von Imkern und Imkerverbänden aus vorwiegend wirtschaftlichen Gründen vorgenommenen und oft staatlich unterstützten Einfuhr fremdländischer Honigbienen- Rassen. In Mitteleuropa, aber auch in Ländern West-, Nord- und Osteuropas wurde die ehedem hier allein heimische Dunkle Honigbiene, Apis mellifera mellifera, vor allem durch die in den letzten Jahrzehnten vom nördlichen Balkan importierte Krainer Honigbiene, Apis mellifera carnica, verdrängt.
***
In Kenntnis dieser Situation fühlen wir uns verpflichtet, alles zu unternehmen und zu veranlassen, die in meist kleinräumigen Populationen noch verbliebenen Unterrassen der Dunklen Honigbiene, die ebenfalls durch gewinnorientierte imkerliche Maßnahmen gefährdet sind, zu schützen, zu erhalten und wieder zu fördern. Hierzu geben wir folgende Empfehlungen und Hinweise:

(1) Alle Bemühungen zur Erforschung, zur Erhaltung und zur Wiederansiedlung sowie zur Zucht und imkerlichen Betreuung der Dunklen Honigbiene sind zu fördern. Sie verdienen der öffentlichen Obhut und finanziellen Unterstützung.

(a) Alle im Bereich des ursprünglichen Verbreitungsgebietes der Dunklen Biene gelegenen Staaten sollten ihrer Verantwortung zur Erhaltung der Dunklen Biene vor allem derart nachkommen, daß sie Pläne und Projekte fördern oder entwickeln, um geschützte Gebiete zur ausschließlichen Zucht und Haltung der Dunklen Biene einzurichten und als solche auf Dauer auszuweisen.

(b) Staaten, welche die UN-Biodiversitätskonvention* unterzeichnet haben und damit verpflichtet sind, die Erhaltung bedrohter Arten und Rassen zu gewährleisten, tragen Verantwortung, gleicherweise auch die vom Aussterben bedrohte Dunkle Europäische Honigbiene, die Rasse Apis mellifera mellifera, mit möglichst vielen ihrer noch überlebenden Unterrassen zu erhalten.

(c) Imker, Imkervereine, Imkerverbände und andere Institutionen, die sich mit Zuchtprogrammen zur Erhaltung der Dunklen Biene und ihrer verschiedenen Unterrassen befassen und bedacht sind deren ursprüngliche Eigenschaften zu bewahren, verdienen staatliche Förderung und finanzielle Unterstützung durch Behörden und dem Naturschutz verpflichtete Stiftungen.

(d) Imker, die bisher innerhalb und im Pufferbereich von Naturschutzgebieten oder in zur Zucht und Haltung der Dunklen Biene neu ausgewiesenen und damit gleicherweise geschützten Gebieten Bienenvölker einer anderen (fremdländischen oder künstlichen) Rasse halten oder züchten und deren Zucht und Haltung mit der Wiederansiedlung der Dunklen Biene einstellen, haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

(e) Staatliche und private Forschungseinrichtungen, die sich mit bienenkundlichen und imkereilichen Untersuchungen befassen, sollten angehalten sein, sich bevorzugt der Erforschung der Dunklen Europäischen Honigbiene zuzuwenden und vor allem die dringend erforderliche Erfassung der speziellen Eigenheiten und Merkmale der vom Aussterben bedrohten geographischen Unterrassen und ökologischen Varianten vorzunehmen.

(f) Staatliche und private Fördereinrichtungen und Stiftungen, deren Aufgabe es ist, natur- und landwirtschaftswissenschaftliche Forschungsarbeiten oder Naturschutzprojekte zu finanzieren, sollten angehalten sein, verstärkt Untersuchungen zu unterstützen, die sich mit Fragen der geographischen und ökologischen Verbreitung, der soziologischen und ökologischen Beziehungen, des Schutzes, der Wiedereinbürgerung, der Zucht und Haltung sowie der Verhaltens und Merkmalsdiagnostik der Dunklen Europäischen Honigbiene und ihrer Unterrassen befassen. Zur Veranlassung und Förderung vorgenannter Vorhaben und Maßnahmen und zur Unterstützung der mit diesen Aufgaben befaßten nationalen und regionalen Vereine, Verbände und Institutionen haben die Teilnehmer an der Ersten Internationalen Konferenz zur Erhaltung der Dunklen Europäischen Honigbiene beschlossen, einen Internationalen Verband zu gründen. Als Sekretär dieses Internationalen Verbandes zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene wurde für die erste Amtsperiode einstimmig gewählt: Herr Nils Drivdal, Flekkefjord / Norwegen. Beteiligt an dieser Beschlußfassung und Zielsetzung der Versammlung waren 45 Bienenwissenschaftler und Imkerei-Repräsentanten aus den Ländern Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden und der Schweiz.

Dachverband zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene, Apis mellifera mellifera, Sitz: Flekkefjord/Norge

Vorläufige Satzung

Entsprechend der von den Teilnehmern an der Ersten Internationalen Konferenz zur Erhaltung der Dunklen Europäischen Biene in Flekkefjord / Norwegen am 10. September 1995 verabschiedeten Erklärung gibt sich der dort gegründete Dachverband zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene, Apis mellifera mellifera, folgende vorläufige Satzung:

Aufgabe des Dachverbandes zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene (DSDEH) sind Erforschung, Erhaltung, Schutz, Förderung und Zucht der ehemals in Europa weitverbreiteten und jetzt bestandsgefährdeten Dunklen Europäischen Honigbiene, der geographischen Rasse Apis mellifera mellifera Linnaeus 1758, mit allen ihren noch überlebenden geographischen Unterrassen und ökologischen Varianten. Die Wahrnehmung dieser uns selbst auferlegten Aufgabe erfolgt (a) im Interesse europäischer Kultur, aus Verantwortung zur Bewahrung einer größtmöglichen genetischen Vielfalt für nachkommende Generationen sowie im Dienste des Natur- und Artenschutzes, (b) aus kulturhistorischen und landwirtschaftlich-ökonomischen Gründen:

Zu a: Apis mellifera mellifera ist eine Wildbienen-Form, die mannigfaltig in die Lebensgemeinschaften vieler europäischer Landschaften eingebunden ist und nicht ausgerottet werden darf.

Zu b: Sie stellt gleichzeitig eine alte europäische Nutztierrasse mit mehr als tausendjähriger Tradition dar und gehört damit zum europäischen Kulturerbe. Der DSDEH betrachtet sich seiner Namensgebung entsprechend als Internationaler Dachverband für bereits bestehende und künftig zu gründende nationale und regionale Vereine, Verbände, Institutionen und Interessengruppen gleicher Zielvorstellung. Er gründet seine Tätigkeit auf von solchen Vereinigungen bereits geleistete Arbeiten und in die Wege geleitete Vorhaben sowie auf die Kenntnisse und Erkenntnisse ihrer Mitglieder.

(A) Der Dachverband zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene befaßt sich zunächst mit folgenden Einzelaufgaben:

(1) Er fördert und unterstützt die internationale Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Institutionen und Imker-Organisationen, die sich mit Projekten zur Erhaltung der Dunklen Biene befassen.

(2) Er beschafft für die Erhaltung der Dunklen Biene wichtige Kenntnisse und Erkenntnisse und leitet diese an die ihm angeschlossenen Vereinigungen weiter. Die Unterrichtung ihrer Einzelmitglieder bleibt Aufgabe der einzelnen Vereine, Verbände und Institutionen.

(3) Er wendet sich durch Aufklärungs- und Werbemaßnahmen an die Öffentlichkeit sowie an internationale und – in Absprache mit den betreffenden Mitgliederverbänden – auch an nationale politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Organisationen, um Verständnis und Förderung für seine Aufgaben und Ziele zu erreichen.

(4) Bezugnehmend auf die UN-Konvention zur Wahrung der Biologischen Diversität* bemüht er sich um politische und finanzielle Unterstützung zur Durchführung der verschiedenen Projekte seiner Mitglieder, die sich mit der Erforschung, Erhaltung, Förderung, Wiederansiedlung und Zucht der Dunklen Biene befassen.

(5) Er unterstützt auf Anforderung die Vorhaben seiner Mitglieder durch wissenschaftliche und technische Beratung. Im Bedarfsfalle organisiert er internationale Experten-Konferenzen oder vermittelt die Unterstützung durch wissenschaftliche Institutionen.

(6) Die vorgesehene Beratung und Unterstützung wird allen Mitgliedern des DEDEH unabhängig von Landeszugehörigkeit und geographischer Herkunft gleichermaßen zuteil. Auf diese Weise sind Erhaltung und imkerliche Nutzung möglichst aller geographischen Unterrassen und ökologischen Varianten im Gesamtgebiet der jetzigen und ehemaligen Verbreitung der Dunklen Europäischen Biene zu gewährleisten.

(B) Der Dachverband zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene besitzt zunächst folgende Organisationsstruktur:

(7) Zentrale des DSDEH ist der Amtssitz des gewählten derzeitigen Sekretärs Nils Drivdal: Landbrukskontoret, Kirkegata 52, N-4400 Flekkefjord / Norwegen. Der Sekretär wird in den Ländern, die bei der Konferenz 1995 vertreten waren, durch die bereits dort tätigen Landessprecher unterstützt.

(8) Jeder Vereinigung und jeder Einzelperson, die sich zu den Zielvorstellungen und Aufgaben des Dachverbandes bekennt, steht es frei, die Mitgliedschaft zu beantragen. Der Vorstand befindet über die Aufnahme des Bewerbers. Vereinigungen und Institutionen sowie Funktionäre von Vereinigungen und Institutionen, die sich ausschließlich oder überwiegend mit der Erfor- schung, Förderung und Zucht anderer natürlicher oder künstlicher Honigbienen- Rassen befassen, sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

(9) Der Vorstand des DSDEH bemüht sich um eine Finanzierung seiner organisatorischen Aufgaben aus internationalen Fördermitteln. Daneben entrichtet jeder Mitgliedsverein einen Jahresbeitrag, dessen Höhe der Anzahl seiner Einzelmitglieder entspricht und auf der Jahresversammlung 1996 festgelegt wird. Weitere finanzielle Belastungen kommen auf die Mitgliedsvereine nicht zu.

(10) Der DSDEH wird alle zwei Jahre eine Konferenz abhalten: (a) als internationales Forum für wissenschaftliche, praxisnahe und organisatorische Vorträge und Erörterungen, (b) als Begegnungsmöglichkeit zur Initiierung und Koordinierung von Forschungs-,Schutz- und Zuchtvorhaben.

(11) Die im zweijährigen Wechsel stattfindenden Konferenzen werden von jeweils einem anderen Mitgliedsverband oder Mitgliedslandausgerichtet und finanziert.

(12) Vorschläge für auf diesen Konferenzen zu behandelnde Fragen sowie Anmeldungenvon Vorträgen müssen dem Sekretär spätestens drei Monate vor Konferenzbeginn zugeleitet werden.

(13) Der Vorstand des DSDEH wird auf der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz für eine Amtszeit von zwei Jahren neu gewählt. Jeder Mitgliedsverband kann zur Wahl jedes Vorstandsmitgliedes zwei Stimmen abgeben.

(14) Der Engere Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und drei Beiräten (für: a Forschung, b Naturschutz, c Zuchtfragen).

(15) Der Engere Vorstand kann durch einen Erweiterten Vorstand ergänzt werden. Ihm gehören neben den Mitgliedern des Engeren Vorstandes je ein Sprecher aller im DEDEH vertretenen Länder an.

(16) Konferenzsprachen des DSDEH sind entsprechend der Anzahl der anteilig vertretenen Länder ´Skandinavisch´, Englisch und Deutsch. Die Satzung des DEDEH sowie Rundschreiben und alle offiziellen Verlautbarungen werden in diesen drei Sprachen und auf Verlangen anderssprachiger Mitgliederauch in weiteren Sprachen verabschiedet.

(17) Die endgültige Organisationsstruktur des DSDEH wird anläßlich einer im September 1996 stattfindenden Versammlung festgelegt. Die endgültige Satzung des DEDEH wird auf dieser Versammlung beraten und verabschiedet. Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen dieser Vorläufigen Satzungmüssen dem Sekretär und den jeweiligen Landessprechern bis Anfang Januar 1996 zugehen.

8. Eingerichtete und vorgesehene Schutzgebiete außerhalb Deutschlands

Bereits vor Verabschiedung vorstehender Satzung wurden in mehreren Ländern Europas Schutz- und Reinzuchtgebiete für die Dunkle Europäische Honigbiene eingerichtet. Das bekannteste derselben ist das unter Leitung von Nils Drivdal stehende Gebiet von Flekkefjord in Südnorwegen (DRIVDAL 1995). Ein weiteres Reinzuchtgebiet besteht auf der Insel Læsø in Dänemark; hier allerdings gab es bis zur Flekkefjord-Konferenz noch Widerstreit mit Imkern, die andere Rassen bevorzugten. Bei den in beiden Schutzgebieten geförderten Dunklen Bienen dürfte es sich um die Unterrasse A. m. m. lehzeni handeln. Beide Gebiete erscheinen für den vorgesehenen Zweck hervorragend geeignet, das eine durch seine von hohen Bergen umgebene Tallage und das andere durch seine Insellage. Ähnlich wie in Südnorwegen werden derzeit auch in Tirol zwei Alpentäler als mellifera-Schutz und -Reinzuchtgebiete in Aussicht genommen. Sie werden der dort noch immer in größeren Reinbeständen vorhandenen Alpenrasse der Dunklen Europäischen Honigbiene, A. m. m. nigra, eine weitere Überlebenschance bieten. Vom Landschaftscharakter her vielleicht weniger günstig, da ohne natürliche abschirmende Begrenzungen, dürften die beiden inPolen bestehenden mellifera-Schutz- und Zuchtgebiete sein. Im weiter östlich gelegenen dürfte es sich um Bestände der auch zum Baltikum und nach Rußland hin verbreiteten Taiga-Biene, A. m. m. silvarum, handeln. Die eines westlich gelegenen Schutzgebietes wird als ‘Pomorska’ oder Pommersche Landrasse bezeichnet; ob es sich um Angehörige der A. m. m. lehzeni oder der A. m. m. germanica (=A. m. m. mellifera ?) handelt, sollte geprüft werden. Ebensolche Gebiete werden derzeit auch in Schweden angelegt. Über die Gebiete mit ausschließlicher
A. m. m.-Verbreitung oder -Haltung auf den Britischen Inseln und in Frankreich liegen noch keine genauen Angaben vor.

9. Schutzgebiets-Bemühungen in Deutschland Im Bestreben, den anderen europäischen Ländern bei den Bemühungen zum Schutz der Dunklen Europäischen Honigbiene nicht nachzustehen, wurden auch in der Bundesrepublik Deutschland gleichgerichtete Überlegungen und Vorbereitungen angestellt. Richtlinie für ein solches Vorhaben auch in Deutschland sollte dabei die z.B. von KARL DREHER (1995) gestellte Forderung sein: „Eine neue Natur- oder Kunstrasse der Honigbiene läßt sich nur seßhaft machen und halten, wenn es im Rahmen eines Reinzuchtgebietes von etwa 25 km Durchmesser geschieht, in dessen Zentrum natürliche Reinpaarungen möglich sind. Nur mit instrumenteller oder Inselpaarung im bisherigen Umfang läßt sich eine Inzuchtdepression nicht vermeiden. Es muß ein Auslesereservoir von Hunderten gleichrassiger Völker zur Verfügung stehen.“ Ein Gebiet, das aufgrund seiner inselartigen Gebirgslage mit den damit verbundenen klimatischen und naturnahen biozönotischen Verhältnissen hierfür in Frage kommt, ist das Internationale Biosphärenreservat Hochrhön. Aufgrund heftiger Widerstände seitens der benachbarten carnica-Imkerschaft, der auf carnica-Förderung eingestellten Imkerverbände und Bienenforschungsinstitute sowie der durch diese zum Widerspruch aufgeforderten Behörden ist dieses Vorhaben zwar vorerst zum Erliegen gekommen, aber keinesfalls aufgegeben worden. Ebenso wie das ebenfalls in Betracht gezogene Internationale Biosphärenreservat Schorfheide bietet es nicht nur landschaftlich, sondern auch naturschutz-rechtlich gesehen die besten Voraussetzungen. In einem Protokoll über eine Konferenz (1995) zu diesem Vorhaben faßt der Referent für Naturschutzfragen beim zuständigen Hessischen Regierungspräsidium Kassel, Herr Dr. JOCHEN TAMM, zusammen:

(a) „Aus der Sicht des Artenschutzes sollte der Dunklen Honigbiene ein Heimatgebiet in ihrem alten Verbreitungsgebiet bereitgestellt werden, wo sie langfristig überleben kann. In diesen Gebieten sollte die Carnica zurückgenommen werden.“

(b) „Die Vorteile der Rhön für die Ansiedlungder Dunklen Honigbiene sind die Hochlage und die geringe Besiedlung im Zentrum. Außerdem stellt die Rhön ein Großschutzgebiet dar, das formalrechtliche Vereinfachungen für die Ansiedlung bietet. Gleichzeitig können über die EU finanzielle Fördermöglichkeiten gewährt werden.“

10. Rechtliche Voraussetzungen

Bei der imkerlichen Nutzung von naturnahen Bereichen und Naturschutzgebieten müssen in Deutschland nach den geltenden Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder folgende Maßstäbe angelegt werden: Vor allem greift § 20 d, Absatz (2) des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem gesagt wird: „Gebietsfremde Tiere und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten dürfen nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ausgesetzt oder in der freien Natur angesiedelt werden. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt besteht oder eine Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten nicht auszuschließen ist“. Im Bayerischen Naturschutzgesetz heißt es in Artikel 16, Absatz (3): „Nichteinheimische Tiere dürfen nicht ausgesetzt oder in der freien Natur angesiedelt werden“. Im Hessischen Naturschutzgesetz heißt es in § 27 Satz (1): „Es ist verboten, gebietsfremde Pflanzenarten auszusähen oder anzupflanzen sowie gebietsfremde Tierarten auszusetzen oder anzusiedeln“. Und in der Thüringischen Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung ‘Biosphärenreservat Rhön’ heißt es in § 6 Verbote, Absatz (2): „Für die Schutzzone II gelten die in Absatz 1 aufgeführten Verbote. Weiterhin ist es verboten (Satz 7), NichtheimischeTier- und Pflanzenarten und -rassen auszubringen.“ Weiterhin in Absatz (3): „Für die Schutzzone I gelten die in Absätzen 1 und 2 aufgeführten Verbote.“
Nach diesen Gesetzen ist es verboten, Völker der gebietsfremden Krainer Honigbiene, Apis mellifera carnica, in Naturschutzgebiete einzubringen, die im natürlichen Verbreitungsbereich der hier ehemals allein heimischen und noch in Restbeständen vorhandenen Honigbienen-Unterart Apis mellifera mellifera liegen. Im Biosphärenreservat Rhön würde dieses Verbot nicht nur für die in Schutzzone 1 gelegenen Naturschutzgebiete gelten, sondern darüber hinaus auch für Schutzzone 2, also geschützte Landschaftsteile einschließen. Nicht zutreffen dagegen würden diese Bestimmungen für das Einbringen, für die Ansiedlung oder Wiederansiedlung der ehemals hier überall heimischen und verbreiteten Dunklen Deutschen Biene, der Apis mellifera mellifera. (Allerdings sollte dies auch nur insoweit gelten, als es sich nicht um Massen-Ansiedlungen handelt, um keine gehäufte Aufstellung von mellifera-mellifera- Völkern, die gleicherweise, weil unnatürlich, zur Störung des Gleichgewichts in der Biozönose zu führen vermöchten). Darüber hinaus fordern die gesetzlichen Bestimmungen sogar die Wiederansiedlung dieser vom Aussterben bedrohten Rasse. So heißt es im 5. Abschnitt des Hessischen Naturschutzgesetzes in ‘§ 21. Allgemeine Vorschriften’:

„Der Artenschutz schließt auch die Ansiedlung verdrängter oder in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten an geeigneten Lebensstätten innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes ein.“ Gleicherweise wird im 5. Abschnitt des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg in § 27 Satz (2) gefordert: „Seltene, in ihrem Bestand bedrohte, für den Naturhaushalt besonders bedeutsame oder aus wissenschaftlichen Gründen wichtige Pflanzenund Tierarten sind an ihren Lebensstätten zu erhalten, zu pflegen und gegen Beeinträchtigungenzu schützen.“ „Die Wiederansiedlung verdrängter oder in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten soll an geeigneten Lebensstätten innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gefördert werden.“ Sicher könnte entgegengehalten werden, (a) daß alle diese Naturschutz-Verordnungen nur für Wildtiere, aber nicht für Haustiere gelten, und (b), daß die Imkerei zur Landwirtschaft gehört und Landwirte hinsichtlich der Landschaftsnutzung privilegiert seien. Somit ist Haustierhaltung bzw. Weidetierhaltung auch in Landschaftsschutzgebieten statthaft. Und die Einfuhr und Haltung 44 Insecta, Berlin, 5 (1997) fremdländischer Tiere nach Deutschland und in Deutschland unterliegt ebenfalls keiner absoluten Beschränkung.
Allerdings ist einzuwenden: Die Honigbiene und alle ihre Rassen sind keine echten Haustiere: Honigbienen sind Haustiere und Wildtiere zugleich; sie können als Nutztiere bezeichnet werden. Honigbienen lassen sich nicht einsperren oder hüten; sie können nicht wie andere eingefangene Wildtiere in Gehegen gehalten werden. Honigbienen gehen ohne jede Beaufsichtigung auf Futtersuche und konkurrieren dabei mit anderen Insekten. Honigbienen paaren sich in der freien Natur ohne Auswahl und Lenkung durch den Menschen. Honigbienen sind – so weit sie von Imkern betreut werden – zwar Nutztiere. Außerhalb der ihnen von Imkern gebotenen Behausung verhalten sie sich jedoch wie nicht-gezähmte, also echte Wildtiere. Sie werden daher nicht durch die vom Gesetzgeber für landwirtschaftliche Privilegien vorgesehenen Begriffskategorien „Haustiere“, „Weidetiere“, „in Gehegen gehaltene Tiere“ erfaßt. Naturschutz-rechtlich sind Honigbienen in allen ihren Rassen daher wie Wildtiere zu behandeln: Die Einbringung aller nicht ursprünglich im Gebiet heimischen Rassen ist somit zu untersagen. Die Wiederansiedlung einer ursprünglich im Gebiet beheimateten und in ihrem Bestand bedrohten Rasse ist dagegen zu fördern.

11. Weitere naturschutz-rechtliche Überlegungen

Im Interesse der Carnica-Imker, die ihre Völker im guten Glauben oder bereits vor Verabschiedung der vorgenannten Artenschutz- Vorschriften in Natur- und Landschaftsschutzgebiete eingebracht haben, ist vorzusehen, daß diese durch die Einrichtung eines mellifera-mellifera-Schutzgebietes nicht benachteiligt oder geschädigt werden. Jeder Carnica-Imker der bereit ist, seine Völker aus einem ausgewiesenen melliferamellifera- Schutzgebiet und dessen näherem Umkreis zurückzunehmen, oder aber unter Beibehaltung seines Standortes von der carnica- Haltung ausschließlich und fortwährend auf die mellifera-Haltung überzuwechseln, sollte aus Naturschutzmitteln des Landes, des Bundes oder internationaler Organisationen entsprechende Umstellungsbeihilfen erhalten. Daneben ist jedoch zu fordern, daß die Imkerei – zumindest so weit sie sich um Haltung und Zucht nicht-autochthoner Honigbienen- Rassen bemüht – keinesfalls im Naturschutzgesetz des Bundes und der Länder verankert werden darf: Imkerei mit fremdländischen (weil vielleicht ertragsreicheren Rassen) ist keine Naturschutz-Arbeit, sondern auf Erwerb und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Naturausbeutung. Ein entsprechender Antrag des Deutschen Imkerbundes e.V. vom 30. Juli 1996 (KULL 1996) ist entschieden zurückzuweisen. Honigbienen sind im Gegensatz zu Haus- und Weidetieren sowie eingegatterten Wildtieren außerhalb ihres Stockes der imkerlichen Aufsicht und Einwirkung entzogen. In der vom Menschen ohnehin biozönotisch umgestalteten Kulturlandschaft ist das hinzunehmen und bedarf keiner naturschutzrechtlichen Verankerung. In der Naturlandschaft (Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten) jedoch ist der auf Erwerb ausgerichteten Imkerei jegliches Vorrecht zu untersagen.
In diesem Sinne ist es keinesfalls vertretbar, daß die Imkerei als landwirtschaftlicher Erwerbs- und Nebenerwerbszweig, der eine fremdländische Nutztierrasse fördert und dabei eine einheimische Rasse verdrängt und vernichtet, zum Beispiel durch das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern im Jahre „1993 erstmalig aus Artenschutzmitteln 250.000 DM zur Verfügung“ (EFFENBERGER 1993) gestellt bekommt. Erstaunlich ist, daß dies trotz des Einspruches des Bundesfachausschusses Entomologie im Naturschutzbund Deutschland geschah:
„Ziel des Naturschutzes ist es, wildlebende Organismenarten in ihrer spezifischen Geobiozönose dauerhaft für die Nachwelt zu erhalten und dies gegebenenfalls durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu fördern. Die Förderung der Imkerei entspricht nicht diesem Ziel“ (MÜLLER-MOTZFELD 1992). Es muß leider unterstellt werden, daß die deutschen Naturschutzverbände und Naturschutzbehörden nicht wissen, daß zwischen Honigbiene (einheimische fast ausgerottete Apis mellifera mellifera) und Honigbiene (fremdländische, eingeführte und wirtschaftlich genutzte Apis mellifera carnica) streng zu unterscheiden ist, daß sie in dieser Beziehung jedoch ständig durch Imkerei und Imkerverbände hinters Licht geführt werden. Deutlich gemacht wird diese Situation in einer weiteren Verlautbarung von MÜLLERMOTZFELD (1992): „Als förderungswürdig könnte ev. ein Projekt zur gezielten Auswilderung von geeigneten, dem ‘Wildtyp’ der Honigbiene nahekommenden Rassen gelten. Dabei wäre zu prüfen, ob eine genetische Näherung an die ehemaligen einheimischen Rassen lehzeni, mellifera s.str. u. nigra möglich ist und wie die schrittweise Auswilderung erfolgen soll.“ „Die finanzielle Stützung des Wirtschaftszweiges Imkerei und der damit verbundenen Zuchtformen der Honigbiene ist eindeutig eine Aufgabe der Landwirtschaft. (Um es deutlich zu machen: Das Erhalten oder Wiedereinbürgern des Wolfes in geeigneten Gebieten Nordeuropas wäre aus Naturschutzsicht förderbar, aber nicht die Hundezucht.)“

12. Ausblick

Aus den letztangeführten Darlegungen mag hervorgehen, daß die vom Verfasser vorgeschlagene Einrichtung eines Schutzund Reinzuchtgebietes für eine der Unterrassen der ehedem ausschließlich in Mitteleuropa heimischen Rasse Apis mellifera mellifera nichts Neues ist. Ebenso wie in anderen europäischen Ländern sollte das auch umgehend in Deutschland erfolgen. Ein unter wissenschaftlicher Betreuung stehendes großflächiges Schutz- und Reinzuchtgebiet würde nicht nur der Erhaltung einer gefährdeten Tierform dienen, und nicht nur eine Gen-Resource dieser Tierform für künftige Generationen darstellen, sondern würde zugleich für an der Haltung der Dunklen Europäischen Biene interessierte Imker eine billige Bezugsmöglichkeit bieten. Denn Privat- Reinzüchter und selbst Insel-Belegstellen könnten das aufgrund nicht auszuschließender Inzuchtprobleme nicht leisten. Das Internationale Biosphärenreservat Hochrhön würde mit einem sich über die Länder Bayern, Hessen und Thüringen erstreckenden Kern- und Hochflächenbereich von mehr als 100 km2 hierfür gute Möglichkeiten bieten. Geographisch-ökologische und naturschutz-rechtliche Voraussetzungen wurden bereits eingehend geprüft, erörtert und für gut befunden (KOMMALLEIN & TAMM 1995). Nach erfolgreicher Einbürgerung in Einzelaufstellung von ständig zu betreuenden Völkern ist vorzusehen, auch eine Auswilderung unter wissenschaftlicher Begleitkontrolle durchzuführen. Das Biosphärenreservat Hochrhön mit dünner menschlicher Besiedlung, mit weitflächigen naturnahen Gebieten und auch natürlichen Nistmöglichkeiten in hohlen Baumstämmen und Felsnischen erscheint auch für dieses Vorhaben geeignet. Diese Maßnahmen würden einer „daeurhaft umweltgerechten Entwicklung“, wie sie vom UNESCO-Programm ‘Der Mensch und die Biosphäre’ vorgesehen sind (ERDMANN & NAUBER 1996), dienlich sein.
Mit der vorgesehenen Einbeziehung der örtlichen Imkerschaft würde außerdem im primären Wirtschaftssektor ein integriertes Konzept „einer dauerhaft-umweltgerechten Landnutzung zu entwickeln und umzusetzen“ sein, wie sie das MAB-Programm ebenfalls vorsieht. Es ist nämlich durchaus beabsichtigt, mit den im Gebiet ansässigen Imkern übereinzukommen und ihnen bei finanzieller Unterstützung zu ermöglichen, anstelle der fremdländischen Krainer Biene wieder die ehemals heimische Dunkle Europäische Biene, die auch eine alte deutsche Nutztierrasse darstellt, in Zucht zu nehmen und imkerlich zu bewirtschaften.
Vorerst jedoch scheitert die sinnvolle und großflächige Durchführung dieses Vorhabens am unbegreiflich heftigen Widerstand eines Großteils der örtlichen Imkerschaft und der mit ihnen verbundenen Institutionen: Nur die slowenisch-krainische Rasse Apis mellifera carnica wird derzeit als die bestgeeignete betrachtet – so, wie vor etwa 120 Jahren die italienische Rasse Apis mellifera ligustica.
Es ist nur zu hoffen, daß der ‘deutsche Enthusiasmus’ für diese und weitere Importformen im Laufe der Jahre ebenso schwindet, wie der für jene andere ja bereits vor vielen Jahrzehnten restlos aufgegeben worden ist.
In diesem Sinne sollte man sich vorerst mit den Erfahrungen und Erkenntnissen eines Bienenzüchters und Bienenwissenschaftlers jener Zeit (POLLMANN 1889) trösten:

„Als die Race 1853 nach Deutschland kam und ... auf das Emphatischste empfohlen und gepriesen wurde, ließ auch ich mich durch diese Novität des schmucken Kleides dieser Welschländerin blenden ... Aber sehr bald erkannte ich, daß ich mich getäuscht hatte, bekannte frank und frei meinen Irrthum und gab den Handel auf. Doch bereits lag die deutsche Imkerschaft im heftigsten Fieberparoxismus, und es war bereits unantastbares Dogma, daß in der italienischen Biene der honiggesalbte Immenheiland endlich erschienen sei, der den Honig in den Stöcken nimmer versiegen, sondern immerdar sprudeln und sprudeln lassen werde.
Von einem Gehörverschaffen war keine Rede mehr und v. Berlepsch büßte einen großen Theil seiner Glorie ein, weil er nicht Apostel des neuen Heils sein wollte. Ergreift einmal eine, wenn auch noch so falsche und absurde Idee die Geister in Massen, so ist jedes besonnene Remonstrieren vergeblich, der Menschenkundige schweigt und läßt die Geister sich austoben.“
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon hanjoheyer » So 3. Okt 2010, 10:30

13. Nachtrag (im Mai 1998)

Seit Abfassung des vorstehenden Aufsatzes vor fast zwei Jahren ist die allgemeine Zielsetzung zum Erhalt der Dunklen Europäischen Honigbiene gleichgeblieben. Dazu haben sich die Teilnehmer an der 2. Konferenz des Internationalen Dachverbandes, der am 27.-30. August 1997 in See im Paznauntal in Tirol stattfand, nachdrücklich bekannt. [TRENKWALDER 1998, STEFFAN 1998a].
Nochmals wurde auch mit der vom Verfasser vorgeschlagenen neutralsprachigen Namensgebung dieser Vereinigung deren europaweit gültiges Anliegen zum Ausdruck gebracht: Societas Internationalis pro Conservatione Apis Melliferae Melliferae [SICAMM].
– Allerdings wird in jüngster Zeit immer deutlicher offenbar, daß es (vor allem im einstigen Kerngebiet ihres natürlichen Vorkommens) nicht allen Befürwortern, Haltern und Züchtern dieser Rasse um deren Rettung im Dienste des Arten- und Umweltschutzes geht. Vielmehr stehen bei manchen Vertretern nicht gemeinnützige, sondern offensichtlich eigenwirtschaftliche oder andere eigennützige Gesichtspunkte im Vordergrund:

(a) Wiedereinfuhr und Haltung der Dunklen Biene erfolgen gezielt, um durch deren Kreuzung mit anderen Rassen (A. mellifera carnica, A. mellifera carpathica) trachtfreudigere oder auf bestimmte Trachtquellen besser eingestellte Bastardvölker zu erhalten. (b) Kauf, Einfuhr und Streueinweiselung von Königinnen der Dunklen Biene dienen lediglich der ‚eigenen Erbauung‘, nämlich um eine andere (heute in Mitteleuropa sogar als „exotisch“ zu bezeichnende) Bienenrasse zu besitzen als der Nachbarimker, oder um jenen Carnica-Imker zu ärgern und zu schädigen, indem man dessen standzubegattenden Jungköniginnen eigene ‚schwarze Drohnen‘ andient. Solche Maßnahmen sind verwerflich und keinesfalls mit Artenschutz-Bemühungen zu rechtfertigen.

(c) Gleicherweise kritisch allerdings sind auch die grenzüberschreitenden Vertriebsbestrebungen mancher Züchter der Dunklen Biene in Ländern zu beurteilen, wo diese noch weitgehend reinrassig vorkommt. Unter Nutzung ihrer ‚Monopolstellung‘ lassen auch sie sich von wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten: Ihre Königinnen-Bezieher nämlich, welche diese in Carnica-Gebieten ‚streueinweiseln‘, und die dort selbst keine reinrassige Nachzucht betreiben können, sind mindestens jedes zweite Jahr auf den Nachkauf von Königinnen angewiesen: ein lohnendes Geschäft für erstere, ein teures Vergnügen für letztere und außerdem durch unvermeidbare Bastardbildung (auf den Ständen benachbarter carnica-Imker) zusätzlicher Schaden für diese. Noch weniger duldbar sind die Ansichten und Maßnahmen solcher Züchter und Vertreiber der Dunklen Europäischen Honigbiene, die in Unkenntnis oder bei Außerachtlassung der Vererbungsgesetze eine einseitige Merkmalsauslese ihrer Zuchtstämme betreiben, etwa nach dem Grundsatz „Der Cubitalindex meiner schwarzen Bienen liegt so niedrig, daß ich andere Merkmale nicht zu beachten brauche“.
Gewiß ist eine derart einseitige Zuchtkontrolle einfacher und wirtschaftlicher. Wer aber nach solchem Grundsatz züchtet und dunkle Königinnen als reinrassig anpreist, handelt zumindest leichtfertig; er betrügt (vielleicht) sich selbst, bestimmt aber (unbewußt oder bewußt) seine Kunden. Vor allem aber: Mit der Vermehrung und Verbreitung solcher extremen Merkmalsträger und möglicher Bastarde verstößt er gegen Artenschutz- Grundsätze, und er ignoriert (unbewußt oder bewußt) die eigentliche Zielsetzung der SICAMM.- Aus diesem Grunde ist folgende Forderung zu erheben, die für alle
SICAMM-Mitglieder und alle Mitglieder aller der SICAMM angeschlossenen Vereine verpflichtend sein sollte [STEFFAN 1998b]:

Schutz der Dunklen Honigbiene bedeutet:

(a) Durchführung umfassender (von einem SICAMM-Zuchtausschuß festzulegender) Merkmalsanalysen; (b) Weitergabe und Verkauf von Königinnen nur solcher Völker, die diesen umfassenden Merkmalsanalysen unterzogen und für rasserein befunden worden sind; (c) Erwerb und Förderung nur von Königinnen solcher Herkünfte, für die der Nachweis ihrer Rassereinheit aufgrund umfassender Merkmalsanalysen erbracht wird; (d) Erwerb und Verbreitung nur von Königinnen solcher Herkünfte, die einer durch die SICAMM zur (Wieder)besiedlung eines bestimmten Gebietes empfohlenen Unterrasse angehören; (e) die Unterlassung von Streueinweiselungen und zur Nutzung des Heterosis-Effekts beabsichtigte Kreuzungen mit anderen M-Rassen oder zwischen verschiedenen MM-Unterrassen; (f) vorrangiges Bemühen um Genehmigung und Einrichtung fest umrissener MM-Reinzuchtbereiche und MM-Schutzgebiete.“- Alle derzeit unter dem Deckmantel des Artenschutzes betriebenen unkontrollierten Wiedereinfuhren und Streueinweiselungen führen zu weiterer Vermischung und wecken berechtigte Widerstände. Verantwortungsvolle Bestrebungen müssen sich von solchen Maßnahmen distanzieren: Wiederansiedlungen können und dürfen nur im Zusammenhang mit der Einrichtung geschlossener und festumrissener Reinzuchtund Auswilderungsbereiche im Rahmen von Naturschutzgebieten und Biosphärenreservaten vorgenommen werden. Leichtfertige, mutwillige oder dümmliche Streueinweiselungen sind zu verurteilen; sie entbehren jeglicher mit Arten- und Naturschutzabsichten begründeter Berechtigung. In dieser Hinsicht hat die eigens zur Einrichtung von Schutzgebieten gegründete „Gemeinschaft zum Erhalt der Dunklen Biene“ einen bedauernswerten Wandel vollzogen: Wenn der frühere (Erste) Vorsitzende sich auch rühmte, jährlich hunderte Dunkler Bienen-Königinnen aus West-, Nord- und Osteuropa (zur Streueinweiselung) nach Deutschland importiert zu haben, so setzte er sich wenigstens durch Lippenbekenntnis für die Einrichtung von Schutzgebieten ein. Heute in der GEDB tonangebende Mitglieder aber betreiben die Einfuhr ‘Dunkler Königinnen’ ausschließlich zur eigennützigen Streueinweiselung, wobei ihnen Herkunftsgebiet und Unterrassen-Zugehörigkeit, die Begünstigung extremer Merkmalsträger und möglicher Bastarde sowie die Verkreuzung verschiedener Unterrassen meist nebensächlich zu sein scheint. Diese Maßnahmen sind mit Wiederansiedelungs-, Arten- und Naturschutz- Bestrebungen nicht zu rechtfertigen; sie verstoßen gegen diese. Derlei Angaben und Begründungen sind entweder aus Unwissenheit geboren oder als Irreführungen zu betrachten. Die ursprüngliche, allein durch Arten- und Naturschutz begründete Zielsetzung zum Erhalt der Dunklen Honigbiene’ in Deutschland hat die neue „Gemeinschaft zur Einrichtung von Bienenrassen- Schutzgebieten“, die GEDBS, übernommen.
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon Mannfred » So 3. Okt 2010, 21:03

Grüß Dich, Joachim

Ich habe den Artikel mit großem Interesse gelesen.

20 - 30 km Radius wären wohl das Minimum, innerhalb dessen halbwegs verläßliche Standbegattungsergebnisse zu erzielen wären.?

Streueinweiselungen aller möglichen Herkünfte sind zur Zeit ja eine regelrechte Mode, die wieder einmal deutlich macht: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.

Herzliche Grüße Mannfred
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Akklimatisationsverein Berlin

Beitragvon hanjoheyer » Mo 4. Okt 2010, 08:40

Akklimatisationsverein Berlin:

http://www.europa.clio-online.de/site/l ... fault.aspx

Hier sehen wir deutschen "Züchter" bei ihrem unseligen Werk:

http://books.google.de/books?id=g287AAA ... &q&f=false

Die heutigen Liebhaber der Dunklen Biene sind zum Teil Seelenverwandte derselben Leute, der wir die Ausrottung derselben Biene zu verdanken haben: jene Experimentatoren und Bienenrassensammler, denen das Heimische, das man hat, nicht genug ist und die das Fremde, das Exotische, interessant und begehrenswert finden und unbedingt haben wollen. Waren es früher die Italienische und dann die Kärntner Biene, die als exotisch galten und die man unbedingt haben wollte, auch wenn die eigene Biene daran zugrundegeht, so ist es heute, nach der Fastausrottung der heimischen Bienen wieder interessant, die selten und damit exotisch gewordene Dunkle wieder haben zu wollen. Auch ich würde die Dunkle gern wieder haben, aber ich habe mir ihre Anschaffung verboten, zumindest solange ich mir über die beste Handlungsweise im Unklaren bin.

Obwohl ich das Verhalten der früheren "Seelenverwandten" strikt ablehne, könnte das der heutigen "Seelenverwandten" im Interesse der Dunklen Biene als positiv zu bewerten sein.

In meinem Landbienenprojekt versuche ich durch Standbegattung, Verzicht auf Zukauf von Bienen aus Entfernungen über 25 km und negative Auslese zu erreichen, dass sich meine Bienen - vermutlich eine Mischung aus vllt 80 % Carnica und 20 % Mellifera, im Zuge ihrer natürlichen Akklimatisation genetisch langsam wieder entmischen und der genetische Mellifera-Anteil ansteigt. Dazu müssten allerdings meine Imkernachbarn mitmachen, was sie leider bisher nicht tun. Erst vor wenigen Wochen erzählt mir ein Kollege stolz, er habe sich wieder einmal eine teure Reinzuchtkönigin von Werweißwoher gekauft. Und selbstverständlich ist alles Ferne und Teure zehnmal besser, als das, was man hat - was die eigenen Bienen an Weiseln selbst - völlig kostenlos - herangezogen haben.

Neben diesen Carnicahaltern machen sich leider immer mehr die Buckfasthalter breit. 7 % aller Bienen in Deutschland sollen bereits Buckfastbienen sein. Auch sie glauben sich im Beitz des demokratischen Rechtes, nach Belieben jede natürliche Bienenrasse ausrotten zu dürfen. Sie besorgen sich die selbstverständlich noch bessere Buckfastbiene - und betreiben damit die Zerstörung der bis heute noch fast flächendecken vorkommenden Carnica. Offensichtlich ist der deutschen Imkerschaft alles lieb, nur nicht das, was man hat. Sie will alles - und am Ende hat sie: nichts!

Was ist den Imkern denn lieber? Eine nichtangepasste Allerweltsbiene, die stets auf eine Intensivbehandlung der Imkerschaft angewiesen ist, damit sie nicht an Krankheiten zugrundegeht oder wollen wir Bewahrer und Beschützer unserer lokal angepassten Unterart sein - zB einer Hunsrücker Landbiene - die neben hunderten anderen Unterarten in anderen Landschaften lebt, so, wie es einmal war vor hundert Jahren? Wäre es nicht schön, wenn wir Hunsrücker wieder unsere eigene Biene hätten, die sich völlig selbsttätig in ihre Umgebung einpasst und von benachbarten Unterarten abgrenzt?

Wenn ich mir jetzt zB bei Herrn Engfer aus Kiel eine Dunkle kaufen würde, würde ich das Landbienenprojekt gefährden. Erst wenn sicher ist, dass das Genom der Landbiene durch die Falschzücher ("Reinzüchter") aufgrund ihrer Inzuchtpraktiken so sehr ausgedünnt ist, dass eine Rückentwicklung zu einer gesunden Landrasse nicht möglich ist, würde ich den Schritt wagen, mir Dunkle Weiseln zu bestellen.

Leider muss ich fürchten, dass unsere derzeitige Landrasse genetisch derart geschädigt sein könnte, dass eine Rückzucht zu einer neuen akklimatisierten Landrasse ohne Zufuhr fremder Gene nicht mehr möglich ist, zumal hier seit vielen Jahrzehnten eine Belegstelle (Belegstelle Erbeskopf) existiert, die die Imkerschaft im großen Umkreis animierte, sich am großen Inzuchtprojekt zu beteiligen: Jeweils acht Vatervölker waren ausersehen, die Begattung möglichst aller Weiseln dieser Gegend zu übernehmen. Inwiefern die Vatervölker miteinander verwandt waren, weiß ich nicht. Sicher ist nur, dass sie nicht von hier stammen. Zwar hat nur ein recht geringer Teil der Imkerschaft die Belegstelle regelmäßig genutzt, aber steter Tropfen höhlt den Stein: die Umstellung von Dunklen Bienen auf Carnica ist fast vollständig gelungen - der umgekehrte Weg sollte via Belegstelle ebenso möglich sein.

Glücklicherweise wurde die Belegstelle, die noch als Werkzeug der großen Ausrottung der heimischen "deutschen" Biene und (nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich) der totalen Umstellung auf die Kärntner Biene diente, weil die NAZIs die österreichische Biene zur neuen "Reichsbiene" auserkoren hatten, zu einer Stelle der Varroatoleranzzucht umfunktioniert, aber es werden weiterhin von weit her Vatervölker herangeschafft und es wird keinerlei Wert auf die Herausbildung einer lokalen Landrasse gelegt.

Soll nun die Dunkle Biene wieder flächendeckend eingeführt werden? Der Autor der oben zitierten Facharbeit meint, dass nur Schutzgebiete für die Dunkle sinnvoll wären; eine flächendeckende Wiedereinführung der Dunklen hält er wohl für unmöglich. Die Imker, die die Dunkle vehement ablehnen und sogar ihre vollständiger Ausrottung in Deutschland fordern und sich vehement gegen jeden Import der Nordbiene streuben, begründen ihre Haltung mit demselben Argument: dass es nur zum Mischmasch käme - und am Ende hätten wir weder eine Mellifera, noch eine Carnica, sondern ein minderwertiges Rassegemisch. Sie sagen, man könne diesen Fehler der Vergangenheit leider nicht wieder gutmachen!

Wirklich nicht?

Aber man kann den Fehler wiederholen - und das wird derzeit reichlich getan: mit der Buckfastbiene.

Würden auf der Belegstelle Völker der Dunklen Biene aufgestellt werden, und würden die hiesigen Imker sich am Projekt "Wiedereinführung der Deutschen Biene im Hunsrück" beteiligen, wäre ich jedenfalls sofort dabei. Freilich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet werden. Erst einmal müsste das Genom der aktuell vorhandenen Bienen in dieser Gegend untersucht werden, um die Frage zu klären, wie hoch der jetzige Melliferaanteil ist. Ist er hoch, zB über 30 %, könnte auf die Einfuhr fremder Melliferavölker verzichtet werden und man könnte sich ganz auf das Landbienenprojekt, wie ich es vorschlage, konzentrieren. Dann würden wir fast von alleine in wenigen Jahrzehnten wieder eine dunkle Landrasse haben.
Andernfalls könnte die Dunkle vorsichtig wieder eingekreuzt werden, bis der Melliferaanteil unserer Bienen wieder so hoch ist, dass die Carnicaanteile von selbst (durch die obligatorischen Winterverluste) im Laufe der Zeit wegselektiert werden.
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon hanjoheyer » Di 5. Okt 2010, 11:03

Ich möchte mir aus dem obigen Beitrag einen Absatz herausgreifen, um ihn näher zu erläutern:

"Was ist den Imkern denn lieber? Eine nichtangepasste Allerweltsbiene, die stets auf eine Intensivbehandlung der Imkerschaft angewiesen ist, damit sie nicht an Krankheiten zugrundegeht oder wollen wir Bewahrer und Beschützer unserer lokal angepassten Unterart sein - zB einer Hunsrücker Landbiene - die neben hunderten anderen Unterarten in anderen Landschaften lebt, so, wie es einmal war vor hundert Jahren? Wäre es nicht schön, wenn wir Hunsrücker wieder unsere eigene Biene hätten, die sich völlig selbsttätig in ihre Umgebung einpasst und von benachbarten Unterarten abgrenzt?"

Die spezielle Unterart der Apis mellifera mellifera, die einst hier im Hunsrück lebte, wahrscheinlich die Apis mellifera mellifera germanica POLLMANN (s.u.) wurde ausgerottet, kaum dass wir wussten, dass es sie gab. Der eingangs zitierte Artikel, dessen entscheidende Passage ich hier noch einmal zitiere, zeigt, dass es mindestens 150 Unterarten der Dunkeln Biene gab. Da man aus der Zahl der Unterarten und der Größe des Verbreitungsgebietes der A.m.m. ungefähr die Größe des Verbreitungsgebietes von Unterarten abschätzen kann, ist die Wahrscheinlichkeit sehr goß, dass es tatsächlich eimal eine Hunsrücker Landbiene gegeben haben musste.

Hier das Zitat von Steffan:

In "1. Taxonomische und geographische Grundlagen" schreibt der Autor Steffan:

Die ursprüngliche Anzahl der zumindest noch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts existierenden Unterrassen läßt sich heute nicht mehr feststellen. Neuere Schätzungen (PEDERSEN 1996) gehen von bis zu 150 Unterrassen aus. Benannt und mehr oder weniger genau beschrieben wurden jedoch lediglich deren sieben:

(a) A. m. m. lehzeni, die ‘Haidbiene’. Nach VON BERLEPSCH (1869) „bewohnt (sie) das Lüneburgische, Oldenburgische, Holstein und Schleswig“. Anzunehmen ist, daß sie nordwärts auch über Dänemark sowie das südliche bis mittlere Norwegen und Schweden verbreitet war (und in weiten Teilen noch ist).
(b) Von dieser Haidbiene wurde frühzeitig die „Gemeine Dunkle oder Deutsche Biene“ vor allem aufgrund geringerer Drohnen-Produktion und geringerer Schwarmlust unterschieden. Sie wurde häufig A. mellifica germanica genannt (POLLMANN 1889), und als „die durch den größten Theil von Mittel- und Süddeutschland verbreitete Honigbiene“ (DZIERZON 1878) bezeichnet. Nach heutigem Verständnis handelt es sich um die Unterrasse A. m. m. germanica POLLMANN, 1875. (Zu prüfen wäre, Vertreter welcher der beiden Unterrassen dem Erstbeschreiber dieser Art, LINNAEUS, 1758, zugrundelegen haben. Je nachdem würde nämlich die eine oder andere als Nominat-Unterrasse zu betrachten und als A. m. m. mellifera zu benennen sein).
(c) Als südlichstes Glied des mellifera- Unterrassenkreises ist die „Alpen-Honigbiene“ zu betrachten. Sie bewohnte zumindest vormals als einzige Honigbienen-Form die nördlichen Alpen-Quertäler und auch die Alpen- Längstäler nördlich des Alpen-Hauptkammes bis hinauf in 1.200 und sogar 2.000 mNN. Diese Gebirgs- und Hochgebirgspopulationen der Alpen wurden in der älteren Literatur unter dem Rassen-Namen Apis mellifera nigra erwähnt und werden auch noch bei GOETZE (1964) (richtiger) unter dem Unterrassen-Namen Apis mellifera mellifera nigra KRAMER, 1898 geführt. Als weitere mit Namen belegte Unterrassen sind zu nennen:

(d) die nordwestliche „Insel-Honigbiene“, A. m. m. domestica ((Ray 1663)), als Bewohnerin der britischen und irischen Inseln,
(e) die nordrussische „Taiga-Honigbiene“, A. m. m. silvarum ALPATOV, 1935, deren Verbreitung westwärts bis in die baltischen Länder und nach Polen reicht,
(f) die südrussische „Steppen-Honigbiene“, A. m. m. acervorum ALPATOV, 1935, und
(g) die „Ural-Honigbiene“, A. m. m. uralica DULKIN, 1953.

Was wir daraus lernen und was wir aus dem Gelernten am besten machen:

Wenn es eine Hunsrücker - oder sagen wir: eine Deutsche Mittelgebirgs- Landbiene gab, dann deshalb, weil sie Vorzüge gegenüber allen anderen Unterarten hatte, die speziell auf die Hunsrücker Landschaft abgestellt waren. Wir dürfen davon ausgehen, dass die ehemalige Hunsrücker Landbiene optimal an unsere Landschaft, Flora, Fauna (Nahrungskonkurrenten, Fressfeinde, Bakterien) und das Klima angepasst war. Diese nun leider ausgerottete Biene soll als Zielvorgabe unserer neuen Versuche dienen, wieder eine derart optimal angepasste Landbiene zu bekommen.

Unsere "Hunsrücker" dürfte - verborgen im Genom der aktuell hier lebenden Kärntner Biene immer noch vorhanden sein. Eine wissenschaftliche Untersuchung des Genoms unser heute hier heimischen Biene dürfte zeigen, wie hoch der Mellifera-Anteil noch ist. Ich habe weiter oben 20 % geschätzt; ich könnte jedoch mit meiner Schätzung erheblich danebenlegen. Ich beziehe meinen Optimismus aus der Tatsache, dass sich längst nicht alle Imker unserer Heimat bei diesem Belegstellenunfug mitgemacht haben und sich auch keine Völker aus der Lüneburger Heide, aus Österreich, Italien oder gar Ägypten gekauft haben. Bis Ende der 70er Jahre gab es in meinem Heimatdorf noch ein halbes Dutzend Landwirte, die nebenher noch einige Völker hielten - und einige ehemalige Landwirte versicherten mir, dass sie damals nie fremde Bienen gekauft hätten. Sie hatten sich ihre Bienen stets aus der Nachbarschaft besorgt. Die Schuld an der Ausrottung unserer Landbiene trägt ausschließlich der "fortschrittliche Imker", der immer ein bisschen klüger und geschäftstüchtiger war, als der einfache Bauer. Das war früher so, und das ist heute so.

Wenn wir uns an die selbst auferlegte Regel halten, keine Weiseln mehr aus Entfernungen von mehr als 20 km zu besorgen, wenn wir keine Belegstellen mehr nutzen und diese unsägliche "Reinzucht" (= Inzucht - im Englischen wird für beides einunddasselbe Wort gebraucht) beenden, wenn wir wieder die natürliche Standbegattung der Weiseln zulassen und zudem keine positive, sondern ausschließlich negative Auslese betreiben, sollten wir irgendwann wieder eine Hunsrücker Landbiene haben. Wir dürfen eine als falsch erkannte Imkerei nicht weiterbetreiben, nur weil wir entmutigt glauben, dass der Fehler der Ausrottung unserer heimischen Bienen nicht wiedergutzumachen sei und wir deshalb verdammt seien, den falschen Weg bis zum bitteren Ende weiterzugehen. Ich bin davon überzeugt, das es möglich ist, die Fehler wiedergutzumachen.

Positive Selektion ist Inzucht: wie vermehren das beste Volk und hindern alle anderen an der Vermehrung.
Negative Selektion ist dasselbe, was der Winter macht: Die wenigen "schlechten" Völker werden an der Vermehrung gehindert und alle anderen dürfen sich vermehren.
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon hanjoheyer » Fr 8. Okt 2010, 08:31

Gemeinschaft zum Erhalt der Dunklen Biene GEDB

http://www.dunklebienen.de/main.shtml

Societas Internationalis pro Conservatione Apis melliferae melliferae:

http://www.dunkle-biene.de/index.html

Die Nordbienenseite incl. Forum von Kai Engfer:

http://www.nordbiene.de/

(Kai Engfer hat mich leider aus dem Nordbienenforum herausgeschmissen, weil er ein Fachforum für Experten und Liebhaber der Dunkeln Biene haben will - und vermutlich aus irgendwelchen Gründen nicht mit dem Anliegen meines Forums übereinstimmt.)
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon hanjoheyer » Di 12. Okt 2010, 09:16

In der oben verlinkten wissenschaftlichen Arbeit wird der Niedergang der Dunklen Biene bedauert, und der Vorschlag zur Rettung der Dunklen ist die Einrichtung eines einzigen Reservates in Deutschland, in welchem die Dunkle Biene rückgezüchtet und dann erhalten werden soll. Der Autor lehnt eine in ganz Deutschland gestreute Wiedereinführung der Dunkeln ab, wie sie der ehemalige Vorsitzende einer Gesellschaft zum Erhalt der Dunklen Biene (GEDB) durch seinen kommerziellen Verkauf Dunkler Weiseln an Imker in ganz Deutschland praktiziere. Wenn sich in Sachen Bienenzucht unqualifizierte Hobbyimker aus reiner Liebhaberei eine oder zwei Weiseln der Dunklen Biene zulegen, werde das Ergebnis dieser Bemühungen keineswegs die Renaissance der Deutschen Biene in Deutschland sein; das zuvor kritisierte züchterische Chaos würde bloß verstärkt werden. Das Rassegemisch, das heute aus Carnica, Ligistica und Buckfastbienen besteht, würde dann noch um die Dunkle erweitert und damit verschlimmert werden.

Ich glaube, der "verfehmte" ehemalige Vereinsvorsitzende hat recht und nicht der Autor der o.g. Arbeit, Steffan. Die Jahreszeiten, die Trachtverhältnisse und das Klima, also die langfristigen äußeren Lebensbedingungen des Biens bestimmen im Idealfall die Auslese, die in der Vergangenheit zur Entstehung der Dunklen Biene führte. Die Dunkle ist im Gegensatz zB zur Carnica oder Buckfastbiene eine Biene, die an das Atlantische Klima angepasst ist.

Was ist "Atlantisches Klima"? - Es bedeutet, dass es in der Übergangszeit vom Winter in den Frühling immer wieder zu Kaltluftdurchbrüchen aus dem Norden mit viel Schnee und Regen kommt ("Aprilwetter"), die im Verlaufe des Frühlings immer seltener werden, bis es endlich die Azorenhochs schaffen, von Westen kommend über Deutschland hinwegzuziehen und die Kaltluft zurückzuhalten. Trotzdem schaffen es die Kaltluftströme immer wieder, sich zwischen zwei Hochs zu schieben und für einige Tage, aber mitunter auch für einige Wochen - das kann das ganze Jahr über geschehen - für kaltnasses Wetter zusorgen. Außerdem können die regenreichen Westwinde ungehindert von Gebirgen über Deutschland hinwegziehen und abregnen.

Ganz anders ist das Klima im Windschatten der Alpen - wo Carnica- und Ligustica leben. Die Landschaften, in denen diese Bienenrassen leben, werden von den Kaltlufteinbrüchen aus dem Norden nicht erreicht, und die Alpen schützen diese Regionen vor den Westwinden. Aus diesem Grund wird das Klima dort im Gegensatz zum Atlantischen (See-) Klima "Kontinentales (Land-) Klima" genannt. Beim Landklima sind Frühling und Herbst viel weniger ausgebildet, und Sommer und Winter bewegen sich in extremeren Temperaturbereichen als beim Seeklima. Die Italienische und die Österreichische Biene fühlen sich wohl, wenn die Sommer früh und schnell kommen, heiß werden, lange anhalten und dann schnell der kalte Winter kommt.

Die Dunkle Biene ist an kurze Sommer und Winter angepasst und an langandauernde Übergangszeiten, bei denen es häufig unser typisches "Aprilwetter" gibt - im April, aber auch im Herbst.

Anpassung bedeutet, dass das genetisch verankerte Verhalten des Biens genau auf die jeweiligen klimatischen Verhältnisse abgestimmt ist. Die Kärntner- und die Italienische Biene haben in freier, natürlicher Konkurrenz zur Dunklen Biene in Landschaften mit Atlantischem Klima keine Chance. Sie würden binnen weniger Jahrzehnte verdrängt werden, wenn nicht die deutschen Imker aus ideologischen Gründen den bis heute andauernden Ausrottungsfeldzug gegen die Dunkle betreiben und die Carnica in unseren Breiten künstlich am Leben erhalten würden.

Würden die Versuche, die Karntner-Biene hier reinrassig zu etablieren, aufhören, würden die Dunklen, die noch in einigen kleinen Reservaten in Österreich, Schweiz, Belgien, Südfrankreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Polen existieren, ihre Reservate verlassen und ihre angestammten Gebiete zurückerobern. Das Genom der Dunkle würde sich schnell in Deutschland ausbreiten, viel schneller, als wenn wir darauf hoffen, dass der "dunkle" Anteil des mischrassigen Genoms unserer gegenwärtig existierenden Landbiene sich allmählich wieder durchsetzte.

Was nützt der deutschem Imkerschaft ein kleines Naturschutzgebiet an der Rhön, wenn sie doch in ganz Deutschland eine akklimatisierte Biene braucht, also die Nordbiene? Uns ist in der Tat ausschließlich mit der flächendeckenden Wiedereinführung der Dunklen Biene in ganz Deutschland gedient.

Wir haben also die Wahl zwischen sechs Alternativen:

1. Den Ausrottungsfeldzug gegen die Dunkle vollenden und ganz auf Carnica umsteigen.
2. Den Ausrottungsfeldzug gegen die Dunkle vollenden und ganz auf Buckfast umsteigen.
3. Den Ausrottungsfeldzug gegen die Dunkle vollenden und ganz auf Carnica und Buckfast umsteigen.
4. Den Ausrottungsfeldzug gegen die Dunkle ausschließlich in kleinen Reservaten beenden. Außerhalb der Reservate wird weiterhin auf Carnica und Buckfast gesetzt.
5. Den Ausrottungsfeldzug gegen die Dunkle beenden und auf Landrasse konzentrieren.
6. Die Dunkle so viel und so schnell wie möglich in Deutschland wiedereinführen.

1. ist durchführbar, lehne ich jedoch ab.
2. ist kaum durchführbar und wird auch nirgendwo angestrebt. Die Carnica-Befürworter sind zu mächtig.
3. ist undurchführbar, aber genau das wird gemacht!!! Es ist unmöglich, in Deutschland gleichzeitig Carnica und Buckfast zu halten. Es würde sich ein Rassegemisch herausbilden, das keiner haben will - weder Carnica- noch Buckfasthalter/züchter.
4. Das wäre nichts anderes, als 3., denn die im Reservat lebende Dunkle würde trotzdem früher oder später aussterben.
5. Wenn wir die Biene rassezüchterisch nicht mehr manipulieren würden, würde sich im Verlauf weniger Jahrhunderte wieder eine melliferaähnliche dunkle Biene entwickeln. Dieser natürliche Selbstreinigungsprozess des durchmanschten Bienengenoms würde beschleunigt werden, wenn die Dunklen, ausgehend von den derzeigigen Reservaten, nicht gehindert würden, in ihre angestammten Lebensräume vorzudringen.
6. Dieses Vorgehen würde das ermöglichen, was die Dunkle auf natürlichem Wege auch tun würde: die Reservate verlassen und Deutschland "zurückerobern".

Da ich nichts von dauerhaften Reservaten halte, plädiere ich für Praktizierung von Punkt 5. Da ich jedoch keine Hoffnung habe, dass unsere Imkerschaft den natürlichen Ausleseprozess zulässt und damit zulässt, dass die Dunkle sich über die Reservate hinaus ausbreitet, ist wohl 6. der einzige sinnvolle Weg, wieder zu einer klimatisch angepassten, robusten Biene zu kommen. Ich bin jedenfalls nicht bereit, gegen die Natur hier eine Biene zu halten, der nicht erlaubt wird, sich an unsere klimatischen Verhältnisse anzupassen.
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Re: Dunkle Biene

Beitragvon hanjoheyer » Di 9. Nov 2010, 11:09

Stefan schreibt:

"Nur bei einem einzigen Züchter in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund langjähriger wissenschaftlich exakter Zuchtmaßnahmen (künstliche Besamung und Körung unter Multivarianz-Analyse) von einem garantierten Reinbestand auszugehen."

Frage: Um welchen Züchter handelt es sich???

Außerdem schreibt er:

6. Schutz- und Fördermaßnahmen in Deutschland

Es kann zwar zunächst als nicht sinnvoll betrachtet werden, die eingeführte fremdländische Rasse Apis mellifera carnica aus der mitteleuropäischen Kulturlandschaft wieder vollständig verdrängen zu wollen: Aufgrund ihrer ökologisch-geographischen Herkunft und im Hinblick auf die natürlich(?)- klimatischen und die nutzungsbedingt- biozönotischen Änderungen in Mitteleuropa ist sie an die damit geschaffene Agrarsteppe besser angepaßt als die hier ursprünglich beheimatete Waldbiene, A. m. mellifera. Außerdem ist sie durch züchterische Auslese bestgeeignet, außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zur Fremdbestäubung derzeitiger landwirtschaftlicher, vor allem frühblühender und großflächig angebauter Massenkulturen, wie z.B. des Rapses, eingesetzt zu werden.

Mein Kommentar: Ich meine, wir sollten die Entscheidung, welche Biene hier die am besten Angepassteste ist, dem Bien selbst überlassen, indem wir uns der Landbienenhaltung befleißigen, die dem Bien erlaubt, die Verbreitungsgebiete der sich wieder herausbildenen Ökotypen selbst zu bestimmen.

Stefan widerspricht bei seiner Forderung nach einem begrenzten Schutzgebiet für die Wiederansiedlung der Dunklen Biene einigen §§, die er selbst unterstützt und an anderer STelle seiner Arbeit dargelegt hat:

(1) Alle Bemühungen zur Erforschung, zur Erhaltung und zur Wiederansiedlung sowie zur Zucht und imkerlichen Betreuung der Dunklen Honigbiene sind zu fördern. Sie verdienen der öffentlichen Obhut und finanziellen Unterstützung.
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