http://www.heise.de/tp/artikel/39/39319/1.html
Verhandelt wurde auch über die Einfuhr von Pollen des genveränderten MON810. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2011 darf Honig, der auch nur mit geringsten Spuren von genveränderten Pollen kontaminiert ist, nicht verkauft werden, ohne entsprechend gekennzeichnet zu werden. Die EU-Kommission strebt an, gesetzlich das gerichtliche Verbot zu umgehen, indem Pollen im Honig nicht mehr als Inhaltsstoffe gelten, die reguliert werden können, sondern als natürliche Bestandteile. Allerdings muss der genverändere Pollen - daher Monsantos Genehmigungsantrag für den MON810-Pollen - von genehmigten Pflanzensorten stammen. Gedacht ist daran, dass dann, wenn weniger als 0,9 Prozent genveränderte Pollen im Gesamtprodukt enthalten sind, keine Kennzeichnungspflicht erforderlich wird.
Der Ausschuss konnte sich über die Zulassung nicht einigen, Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, wodurch das Patt entstanden war.